Springe direkt zu Inhalt

Antidiskriminierung

Intersektionale Antidiskriminierungsarbeit

Frauen haben nach wie vor mit Ungleichbehandlung und Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts oder dessen Zuschreibungen zu kämpfen. Die Förderung von Frauen ist daher ein notwendiges und zentrales Instrument im Streben nach Gleichberechtigung aller Geschlechter. Zusätzlich sind Menschen jedoch weiteren Diskriminierungsformen ausgesetzt. Gleichberechtigung kann daher nur erreicht werden, wenn auch die anderen Diskriminierungsformen und deren Zusammenwirken erkannt und gemeinsam bekämpft werden. Daher bezieht die LakoF Ergebnisse intersektionaler Forschung[1] in ihre Gleichstellungsarbeit mit ein und arbeitet zum Thema Antidiskriminierung eng mit den Diversitätsbeauftragten und -gremien, Schwerbehindertenvertretungen, Familienbüros, den AGG-Beschwerdestellen, den Anlaufstellen für psychisch- oder chronisch erkrankte Mitarbeitende oder Studierende und weiteren für Antidiskriminierung zuständigen Stellen der Hochschulen zusammen. Eine wichtige Bündnispartnerin für die LakoF ist die Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Geschlechterforschungseinrichtungen der Berliner Hochschulen (afg) und die damit verbundenen Einrichtungen und Expert*innen.

 

Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt

Grenzüberschreitende und beleidigende sexualisierte Verhaltensweisen und Äußerungen bezeichnet man als sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (SDG). Dazu gehören unter anderem anzügliche Witze, herabwürdigender Sprachgebrauch, sexuelle Übergriffe und Stalking. Hochschulen als Räume, die teils von starken Hierarchien und Abhängigkeitsverhältnissen geprägt sind, müssen besondere Vorkehrungen treffen, um ihre Mitglieder vor SDG zu schützen. Die Berliner Hochschulen haben sich deshalb Richtlinien zur Prävention und zum Umgang mit SDG gegeben. Betroffene können sich an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wenden. Sie sind erste Anlaufstelle und beraten zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, können an weitere Beratungsstellen wie Rechtsberatungen verweisen und darin unterstützen ein Beschwerdeverfahren einzuleiten. Dabei sind sie durch das Berliner Hochschulgesetz zur Verschwiegenheit über die Fälle verpflichtet.

Jedes Jahr organisieren die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an den Berliner Hochschulen anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25.11. Empowerment-Workshops, Info-Veranstaltungen oder Kunstevents, um für das Thema zu sensibilisieren und Betroffene zu stärken.

Die LakoF setzt sich auf Landesebene für eine verbesserte Prävention und einen verbesserten Schutz aller Hochschulmitglieder vor SDG ein. Sie ist vertreten in der AG SDG der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen (bukof).

 

Diversität und Antidiskriminierung

Mit der Einrichtung des Amts der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wurde auf ein zentrales Gerechtigkeitsdefizit reagiert, das bis heute nicht behoben ist. Frauen sind nach wie vor an den Hochschulen unterrepräsentiert und benachteiligt.

Diskriminierung und strukturelle Hürden betreffen jedoch auch andere gesellschaftlich benachteiligte Gruppen; rassistische, klassistische und weitere Diskriminierungen verhindern, dass Hochschulen vielfältiger werden, sie verwehren Chancen und stehen dem Prinzip der Bestenauslese entgegen.

An den Berliner Hochschulen wurden daher mit der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 Diversitätsbeauftragte und Gremien für Diversität eingeführt, eine Neuerung, die von der LakoF unterstützt und eingefordert wurde. Denn Frauenförderung und Vielfalt sind keine sich ausschließenden Paradigmen. Im Einzelfall gilt es, für Überschneidungen sensibel zu sein und bei Strukturveränderungen alle einzubeziehen. Daher arbeiten die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und die Beauftragten für Diversität an den Hochschulen regelmäßig zusammen. Anspruch der LakoF ist eine intersektionale Bearbeitung aller Anliegen aus dem Bereich Gleichstellung und Diversität und die Überwindung struktureller Diskriminierungen.

 


[1] Intersektionalität bezeichnet die Wechselbeziehungen und das Zusammenwirken verschiedener Diskriminierungsformen. Dazu gehören Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, rassistische Diskriminierung, Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft, Altersdiskriminierung, Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung, einer Weltanschauung oder Religion oder aufgrund von Behinderung.