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Das Berliner Chancengleichheitsprogramm läuft weiter

Das erfolgreiche Berliner Chancengleichheitsprogramm wird bis 2032 fortgeführt. Es ermöglicht den Abbau struktureller Hürden und die Förderung von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen an Berliner Hochschulen. 

News vom 15.07.2026

Mit der Weiterführung des → Berliner Chancengleichheitsprogramm nach der positiven externen Evaluierung in 2025 schafft das Land Berlin die Rahmenbedingungen, um strukturelle Diskriminierungen in akademischen Karrieren von Frauen an unseren Hochschulen abzubauen. Der Senat stellt dafür gemeinsam mit den Hochschulen ab 2027 jährlich rund 3,57 Millionen Euro bereit.

Im Vergleich mit anderen Bundesländern sind wir in der Gleichstellung an Berliner Hochschulen schon weit, das ist unter anderem diesem besonderen Programm zu verdanken! Der Professorinnenanteil lag in 2024 berlinweit aber erst bei 37%, es gibt also noch viel zu tun. 

In der neuen Förderperiode ab 2027 sollen bewährte und neue Förderinstrumente eingesetzt werden. Neben vorgezogenen Nachfolgeberufungen von Frauen auf W2- und W3-Professuren werden W1- und W2-Stellen mit klarer Verstetigungsperspektive, Tandemprofessuren sowie innovative Verbundprojekte gefördert.

Daneben können die Hochschulen wie bisher aus einem vielfältigen Katalog die für sie passenden Maßnahmen wählen, die sie kofinanzieren. Dazu gehören neben W1- und W2-Professuren auch Gastprofessuren, Qualifikationsstellen oder Mentoring-Programme.

Die LakoF Berlin hat bei der Entwicklung der neuen Förderrichtlinien ihre Empfehlungen und Expertise eingebracht.

Wir freuen uns sehr auf die Umsetzung neuer Projekte und Förderungen an den Berliner Hochschulen!

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