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Exmatrikulation im Berliner Hochschulgesetz

LakoF-Sprecherin Nina Lawrenz sprach im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung zur geplanten Wiedereinführung eines Ordnungsrechts an den Berliner Hochschulen.

News vom 25.04.2024

Momentan wird in Berlin im Kontext antisemitischer Gewalt an Hochschulen die Wiedereinführung des Ordnungsrechts, und darin enthalten ein Exmatrikulationsrecht, diskutiert.

Die LakoF Berlin hatte bei der letzten Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes 2021 das studentische Anliegen zur Abschaffung des Ordnungsrechts unterstützt. Gleichzeitig hat sie schon damals und seit dem wiederholt auf die Schutzlücke aufmerksam gemacht, die seit langem für Betroffene von Sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt sowie Stalking besteht.

In besonders schwerwiegenden Fällen von → Sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt oder Stalking, z.B. bei Vergewaltigungen, die von Studierenden ausgehen, sind die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der Opfer bisher unzureichend. Selbst ein erweitertes Hausrecht von sechs statt bisher drei Monaten, wie es derzeit diskutiert wird, kann nicht endgültig verhindern, dass Betroffene den Täter*innen auf dem Campus oder sogar in Lehrveranstaltungen wiederholt begegnen. Insbesondere in kleinen Studiengängen oder Hochschulen kommen alternative Maßnahmen, wie abgestimmte Studienverlaufspläne, die ein Begegnen der Betroffenen mit den Täter*innen verhindern sollen, nicht in Frage. Für Betroffene bedeutet dies in den meisten Fällen, dass sie ihr Studium aufgeben, oder an eine andere Hochschule wechseln müssen.

Dennoch sieht die LakoF den von den Regierungsfraktionen eingereichten Gesetzentwurf zum Ordnungsrecht in einigen wesentlichen Punkten kritisch. Sie befürchtet, dass damit politisches Engagement von Studierenden sanktioniert werden könnte. In Zeiten eines erstarkenden Rechtspopulismus muss sehr sorgfältig ausgearbeitet werden, welche Fälle tatsächlich zu einer Exmatrikulation führen dürfen. Dies hat die LakoF auch in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf an die Senatsverwaltung Wissenschaft übermittelt. Außerdem hat die LakoF in der Anhörung am 15.4. im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung des Abgeortnetenhauses Stellung genommen und ausführlich ihre Sicht dargelegt. Die Anhörung kann unter folgendem Link auf → Youtube nachverfolgt werden.

Zentrales Anliegen der LakoF ist der Schutz der Betroffenen von Sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt. Eine Liste mit Anlaufstellen an den Berliner Hochschulen findet sich → hier.

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