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Zahlen und Quoten

Die LakoF tritt für die Chancengerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ein. Strukturelle Benachteiligung wird häufig anhand von Statistiken belegt. Für die Hochschulen werden dabei die prozentualen Anteile von Frauen denen von Männern in einem Fach, bei Abschlüssen oder in einer Statusgruppe gegenübergestellt.

Die landesweite Statistik ist, angelehnt an den gesetzlichen Gleichstellungsauftrag, binär geschlechtlich aufgestellt (vgl. auch AV LGG). Menschen mit nicht-binärem Geschlechtseintrag werden aufgrund geringer Fallzahl und um den Datenschutz zu gewährleisten, wenn möglich zuvor aus den Berechnungen herausgenommen oder per Zufall der einen oder anderen Gruppe zugeordnet. Daten zu weiteren Merkmalen als dem Geschlecht (Diskriminierungskategorien nach dem LADG) werden bisher über Umfragen erhoben (z.B. nach PartMigG) oder in Forschungsprojekten untersucht.

Ein umfassendes weiterführendes Gleichstellungsmonitoring der deutschen Hochschulen mit einer Sammlung von Materialien und Links steht auf den Seiten des → Centers für Geschlechterverhältnisse in der Wissenschaft (CEWS) zur Verfügung.

Wofür brauche ich als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Daten?

Statistische Daten zu Frauen- und Männeranteilen besitzen hohe argumentative Kraft und können strukturelle Ungleichheiten belegen sowie Tendenzen und Entwicklungen aufzeigen. Sie sind daher für die strategische Ausrichtung der Gleichstellungsarbeit unerlässlich.

Viele Gleichstellungsdaten zu Frauen an Hochschulen stehen öffentlich zur Verfügung. Sie beziehen sich jedoch meist auf Zeiträume, die weiter als ein Jahr zurückliegen. Aktuellere Daten können Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte jederzeit an der eigenen Hochschule abfragen. Sie liegen dort vor, da sie regelmäßig an die Statistischen Ämter gemeldet werden müssen. Bei einem Datenvergleich sollte auf Erhebungskriterien wie Stichtage, Vollzeitäquivalente, Fächergruppen etc. geachtet und die Quelle angegeben werden.

Gleichstellungsdaten können Grundlage für Zielzahlen in Frauenförderplänen sein oder für die strategische Berufungsplanung. In vielen Fächern nimmt der Frauenanteil mit höherer Qualifizierungs- und Besoldungsstufe ab (Kaskade), ein Blick auf Vergleichsdaten in Land und Bund zeigt: Sind dies typische Tendenzen? Wo steht die Hochschule/das Fach im Vergleich zu anderen?

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte dürfen auch personenbezogene Daten, zum Beispiel Stellenpläne, einsehen und analysieren. Im Rahmen von Zielvereinbarungsgesprächen können sie und die zuständigen Organe der Hochschule daraus konkrete Maßnahmen zur Personalentwicklung ableiten. Grundsätzlich gilt: über personenbezogene und sensible Daten sind Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach §59 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) zum Stillschweigen verpflichtet. Veröffentlichte Daten, zum Beispiel in Frauenförderplänen oder Gleichstellungskonzepten, dürfen keinen Rückschluss auf einzelne Personen ermöglichen.

Werden Daten zu Frauenanteilen über einen Zeitraum, mindestens 5 Jahre, betrachtet, liegt der Fokus auf der Entwicklung von Quoten und auf der Frage, wie der Gleichstellungsauftrag erfüllt wird. Dazu werden Daten und ihre sehr komplexen Zusammenhänge, Einflussfaktoren und Kausalbeziehungen in den Hochschulgremien sachlich diskutiert, Referenzstudien hinzugezogen oder Expert*innen eingeladen. Und bei Bedarf können quantitative und qualitative Untersuchungen in Auftrag gegeben werden, wie beispielsweise in Berlin die landesweite Studie zum Gender Pay Gap bei Professor*innen 2026 oder die Evaluation des Chancengleichheitsprogramms 2025.

Schon fertig: Berichte zu Gleichstellung (an Hochschulen)

Das CEWS, Center für Geschlechterverhältnisse in der Wissenschaft, erstellt regelmäßig ein Gleichstellungsranking. Darin werden die Bundesländer und Hochschulen miteinander verglichen. Daten werden nach Qualifizierungsstufen bis hin zur Professorin dargestellt. Einige Daten werden dabei im Verlauf betrachtet. Und ein sehr hoher Frauenanteil wird genauso markiert wie eine zu niedrige Quote. → CEWS Ranking

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat 2008 einen Datenbericht zu Frauen in Wissenschaft und Forschung begonnen, der jährlich fortgeschrieben wird. Daten zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen werden nach Bundesländern, Hochschultypen und Statusgruppen verglichen, die W-Besoldungsstufen sogar einzeln. Das jeweilige Gleichstellungsmonitoring kann aufgerufen werden über die → GWK Publikationsliste

Ein Kapitel zu Bildung ist Teil des jährlichen Gender Datenreports, den es auch für Berlin gibt. Er enthält daher einige Daten und Grafiken zu den Berliner Hochschulen. Bis 2021 wurde der Datenreport als PDF veröffentlicht, seitdem stehen die Auswertung und die zugehörigen Excel-Tabellen (Open Data Portal) online zur Verfügung mit dem Service, eine Grafik direkt herunterzuladen oder einzubetten. → Gender Datenreport Berlin

Der LGG-Bericht erscheint alle zwei Jahre und prüft die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Berliner Landesgleichstellungsgesetz. Er umfasst sämtliche Behörden des Öffentlichen Dienstes. Die Auswertung zu den Hochschulen ist nur ein kleiner Teil eines sehr umfangreichen Berichts. Besonders ist, dass Daten zu den so genannten MTSV, also Frauenquoten in der Statusgruppe der Mitarbeitenden in Technik, Service und Verwaltung an den Hochschulen veröffentlicht werden. Und der Bericht enthält Daten zur Parität in Hochschulgremien im Kapitel Gremienbesetzung. → LGG-Bericht

Die Berliner Hochschulen sind über die Hochschulverträge zur Erstellung von Leistungsberichten verpflichtet, hier finden sich die Daten zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrags an den einzelnen Hochschulen. Es gibt sie teilweise mit Auswertung oder als reinen Zahlenbericht. → Leistungsberichte der Hochschulen

An allen Berliner Hochschulen der LakoF, also den staatlichen Hochschulen, der Charité und den beiden konfessionellen Hochschulen, werden mittlerweile regelmäßig Gleichstellungskonzepte veröffentlicht. Sie sind unter anderem Grundlage für die Teilnahme an Förderprogrammen. Sie enthalten neben Gleichstellungsdaten vor allem eine Auswertung und Zielsetzung: Welche Maßnahmen haben die Hochschule bisher unternommen und welche planen sie zukünftig zur Erreichung der Gleichstellung. Die Gleichstellungskonzepte sind hochschulöffentlich. → LakoF Mitglieder 

Zur eigenen Auswertung: Datenbanken und Statistikberichte

In den Datenportalen des → Bundesamts für Statistik und des → Amts für Statistik Berlin-Brandenburg gibt es eine Vielzahl von Services: Beim Bundesamt können, nach Anmeldung, einzelne Tabellen im eigenen Dashboard gespeichert werden. So können die gleichen Daten jährlich zu einem bestimmten Zeitpunkt aktualisiert abgefragt werden. Die Seite beinhaltet auch, aus den Daten direkt eine Grafik zu generieren. Das Berliner Landesamt bietet einen unterstützenden → Informationsservice für die Recherche. Darüber können sogar individuell zugeschnittene Datenanalysen für die eigene Verwendung kostenpflichtig bestellt werden.

Für gesamt Deutschland DE und Berlin BLN können in den Portalen beispielsweise folgende Datensätze abgefragt werden:

  • Studierende nach Studienfach (Fach, Jahre) oder angestrebter Prüfung (Jahre) DE und BLN
  • Studienabschlüsse nach Studienfach (Fach, Jahre), angestrebte Prüfung (Jahre) DE und BLN
  • Promovierende (Fächergruppen und Studienbereiche) DE und (Jahre) BLN
  • Promotionen (Fächergruppen) DE und (Jahre) BLN
  • Habilitationen (Fächergruppen) DE und (Jahre) BLN
  • Wissenschaftliches Personal (Beschäftigungsverhältnis, Fächergruppe, Jahre) DE

Zusätzlich werden von → Bund und → Land statistische Berichte als Publikationen online gestellt (auch Archiv). Dabei handelt es sich um jährlich erhobene Daten in Tabellen, die selbst ausgelesen und aufbereitet werden müssen. Sie enthalten beispielsweise für Berlin zusätzlich:

  • Promotionen (Fächergruppe) und Habilitationen (Hochschule)
  • Wissenschaftliches und künstlerisches Personal (Hochschule, Beschäftigungsgruppe, Fächergruppe,    Beschäftigungsart und Befristung)
  • Mitarbeitende in Technik und Verwaltung (Hochschulen, Beschäftigungsverhältnis Vollzeit/Teilzeit)