Chancengerechte Berufungsverfahren
Der Hochschulvertrag von 2025 sieht eine Steigerungsrate bei den Berufungen von Professorinnen vor. Die Hochschulen haben sich darin verpflichtet, 10% mehr Frauen zu berufen als ihr Anteil an den bestehenden Professuren ist. Ein genauerer Blick in die Daten zeigt, dass dieses Ziel Herausforderungen mit sich bringt:
Insbesondere auf den W2-Professuren stagniert der Frauenanteil. Seit 2016 ist ihr Anteil nur um einen Prozentpunkt auf 37% gestiegen. Bei der höchsten Position, den W3-Professuren lag der Frauenanteil nur bei 31%, allerdings mit einer deutlich besseren Steigerungsrate von 5 Prozentpunkten! Nur bei den W1-Juniorprofessuren lag der Frauenanteil 2023 schon bei 56%, ebenfalls mit einer guten Steigerungsrate in den letzten Jahren. Diese Zahlen illustrieren das Phänomen der Leaky Pipeline und belegen, dass qualifizierte Akademikerinnen nach wie vor strukturell benachteiligt sind. Ein kleiner Erfolg ist, dass der Frauenanteil an den Berufungen 2024 insgesamt bei 48,2% lag und Berlin auch weiterhin bundesweit ganz vorn liegt in der Chancengleichheit für Frauen.
Links
→ CEWS Hochschul-Ranking nach Gleichstellungsaspekten
Berufungsverfahren
Berufungsverfahren sind für die Gleichstellung von Frauen an Hochschulen eines der wesentlichen Handlungsfelder. Transparente und professionell durchgeführte Berufungsverfahren erhöhen die Chancengerechtigkeit und sind Voraussetzung dafür, dass die Berliner Hochschulen ihre Verpflichtungen aus dem Hochschulvertrag erfüllen können.
Die LakoF hatte 2020 für ihre jährliche Klausurtagung das Thema Standards und Best Practice chancengerechter Berufungsverfahren gewählt. Ergebnis dieser Tagung und der anschließenden AG sind ein interner Leitfaden für alle Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Berliner Hochschulen zu Gleichstellung in Berufungsverfahren (erhältlich bei der LakoF-Geschäftsstelle) sowie eine öffentliche Handreichung für Mitglieder von Berufungskommissionen mit Empfehlungen und Best Practice zur chancengerechten Durchführung von Berufungsverfahren.
Aus Mitteln des Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre und der Einstein Stiftung Berlin wurde in Kooperation von TU Berlin und UdK Berlin ein Training für Mitglieder von Berufungskommissionen zum Unconscious Bias entwickelt. Das Training ist, in Englisch und Deutsch, frei zugänglich.
Links
→ LakoF Handreichung zu chancengerechten Berufungsverfahren (Download PDF)
→ Interne Handreichung für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (Kontakt Geschäftsstelle)
→ Unconscious Bias Training (deutsch)
→ Unconscious Bias Training (english)
Berufungsrecht
In Berlin hat die Regierungsfraktion aus CDU und SPD 2024 einen politischen Prozess angestoßen, um Rahmenbedingungen für die Übertragung des Berufungsrechts an die Hochschulen zu schaffen. Die LakoF Berlin war in die Entwicklungen auf Landesebene einbezogen und hat Empfehlungen für die Qualitätssicherung und Gleichstellungsstandards eingebracht und Interviews mitverschiedenen Akteur*innen zu Gleichstellungsaspekten des Berufungsrechts veröffentlicht.
Berliner Hochschulen, die das Berufungsrecht beantragen, sollen dabei ausführen, wie sie Gleichstellung und Chancengerechtigkeit in den Berufungsverfahren garantieren. Die LakoF Berlin hat daher ein regelmäßiges Monitoring gefordert; Es muss beobachtet werden, wie sich die Übertragung auf die Entwicklung der Frauenanteile bei Professuren auswirkt. Ob eine Hochschule bereit ist, eigenständig zu berufen, sollte auch daran gemessen werden, ob sie ihren Gleichstellungsauftrag tatsächlich umsetzt. Darüber hinaus sollten zielführende Instrumente und Maßnahmen entwickelt werden, die das Berufungsmanagement im Hinblick auf Gleichstellung und Vielfalt professionalisieren.
Beruft stattdessen das für Hochschulen zuständige Mitglied des Senats (siehe §101 BerlHG) wird dort die Berufungsakte auf Verfahrensverstöße, also auch Diskriminierungen, überprüft. Das soll auch nach einer Übertragung des Berufungsrechts dem Mitglied des Senats stichprobenartig vorbehalten bleiben, denn ein Berufungsrecht kann auch wieder entzogen werden.
Links
→ LakoF Position zum Berufungsrecht in Berlin (Download PDF)
→ LakoF Position "Gleichstellung in Berufungsverfahren endlich absichern" (Download PDF)
→ LakoF-Position "Aktive Rekrutierung in Berufungsverfahren“ (Download PDF)
Berufungsmonitoring
Um nachvollziehen zu können, wie sich das Berufungsgeschehen in Berlin entwickelt, sind differenzierte Daten notwendig. 2023 meldete die Senatsverwaltung Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, dass im vorigen Jahr 49% der Neuberufungen an Frauen gingen. Wie viele dieser berufenen Frauen wurden auf unbefristete Professuren berufen? Wie viele in die höchste Besoldungsgruppe W3? In welchen Fächergruppen und an welchen Hochschulen? Wie viele der Berufenen nehmen den Ruf tatsächlich an? Alle diese Informationen und weitere darüber hinaus, sind notwendig, um die Entwicklung der Frauenanteile bei den Professuren in Berlin genau nachvollziehen zu können und die Gleichstellungsarbeit strategisch auszurichten. Daher fordert die LakoF ein berlinweites einheitliches Berufungsmonitoring und die systematische Auswertung der Daten.
Links
→ LakoF Position zum Berufungsmonitoring (Download PDF)