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Positionspapier: Berufungsrecht und Qualitätssicherung in Berufungsverfahren

Die LakoF hat ihre Position zum Berufungsrecht an Berliner Hochschulen und zur geschlechtergerechten Qualitätssicherung in Berufungsverfahren festgehalten.

News vom 06.03.2023

Wichtiges Anliegen der LakoF ist die Beibehaltung des im Berliner Hochschulgesetz verankerten Berufungsrechts bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Die LakoF sieht darin ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung von Gleichstellungs- und Qualitätsstandards in Berufungsverfahren. Die Entwicklung der Frauenanteile an Professuren in Berlin zeigt, dass dieses Instrument weiterhin notwendig ist. Näheres dazu hat die LakoF in ihrer → Position zum Berufungsrecht festgehalten.

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